Internationales

Beraten & Begleiten

Hierbei unterstützen wir Sie

Im Bereich Internationales beraten wir Sie zu:

  • Gutachterliche Stellungnahmen zu steuerlichen Themen mit Auslandsbezug unter Berücksichtigung gestalterischer Aspekte in den Bereichen:
    • Wohnsitzwechsel ins Ausland
    • Betriebsstätten im Ausland
    • Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland
    • Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter im Inland
  • Beurteilung von versicherungsrechtlichen bzw. allgemein rechtlichen Fragestellungen durch unsere Kooperationspartner
  • Erstellen deutscher Steuererklärungen für im Inland tätige ausländische Mitarbeiter
  • Beurteilung grenzüberschreitender umsatzsteuerlicher Sachverhalte

Kooperationspartner

Seminare

  • Compliance-Anforderungen bei Geschäftsreisen in der EU, dem EWR und der Schweiz
    20. Februar in Hamburg
    Info
  • Compliance-Anforderungen bei Geschäftsreisen in der EU, dem EWR und der Schweiz
    19. März in Hamburg
    Info
  • Mitarbeiterentsendung in die USA: Aktuelles zum Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
    24. März 2020 in Hamburg
    Info
  • Grundlagenseminar: Entgeltabrechnungen bei Mitarbeitereinsätzen im Ausland
    13. Mai 2020 in Hamburg
    Info
  • Seminar für Fortgeschrittene: Entgeltabrechnungen bei Mitarbeitereinsätzen im Ausland
    14. Mai 2020 in Hamburg
    Info
  • Mitarbeiterentsendung in die USA: Aktuelles zum Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
    19. November 2020 in Hamburg
    Info
  • Grundlagenseminar: Entgeltabrechnungen bei Mitarbeitereinsätzen im Ausland
    25. November 2020 in Hamburg
    Info
  • Seminar für Fortgeschrittene: Entgeltabrechnungen bei Mitarbeitereinsätzen im Ausland
    26. November 2020 in Hamburg
    Info

Allgemeine Info

Neuerungen bei der Lohnbesteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen Personen
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Veröffentlichungen

Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter in Deutschland: Ein Überblick zur Lohnsteuer

Doppelbesteuerungsabkommen in neuem Gewand – 183 Tage in China

Wie die Lohnsteuerhaftung von Arbeitgebern minimiert werden kann

Doppelbesteuerungsabkommen mit China: Die wichtigsten Fakten